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Tarifbeschreibungen

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Invaliditäts-Leistung:
Dies ist die wichtigste Leistungsart der Unfallversicherung. Sie sichert Sie und Ihre Familie wirtschaftlich ab. Sie hat den Zweck, bei unfallbedingten gesundheitlichen Dauerschädigungen (Invalidität) finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen. Wir garantieren Ihnen Leistungen bereits ab einem Invaliditätsgrad von 1%.

Erweiterter Versicherungsschutz:
Bei uns besteht auch Versicherungsschutz für Unfälle durch Bewusstseinsstörungen (Alkohol). Bei dem Führen eines Autos bis 0,8 Promille und bei sonstigen Unfällen bis 1,3 Promille)

Unfallpflegerente:
Wenn Sie durch einen Unfall pflegebedürftig werden, zahlen wir in Abhängigkeit zur Pflegestufe eine Unfallpflegerente:

  • Pflegestufe 1: 300,00 € monatliche Rente (Vorschlag A und B)
  • Pflegestufe 2: 600,00 € monatliche Rente (Vorschlag A) und 750,00 € (Vorschlag B)
  • Pflegestufe 3: 900,00 € monatliche Rente (Vorschlag A) und 1.200,00 € (Vorschlag B)

Pflegekostenleistung:
Wenn Sie durch einen Unfall pflegebedürftig werden, zahlen wir nach jedem versicherten Unfall einmalig als Pflegekostenleistung bei

  • Pflegestufe 1: 10% - 5.000,00 € (Vorschlag A und B)
  • Pflegestufe 2: 20% - 10.000,00 € (Vorschlag A und B)
  • Pflegestufe 3: 30% - 15.000,00 € (Vorschlag A und B)

der vereinbarten Invaliditäts-Versicherungssumme.

Schmerzensgeld:
Nach einem Oberschenkelhalsbruch erhalten Sie ein Schmerzensgeld von 500,00 € (Vorschlag A) und 1.000,00 € (Vorschlag B)

Krankenhaus-Tagegeld:
Ein Unfall macht einen Krankenhausaufenthalt, der mit zusätzlichen Kosten verbunden ist, oft unumgänglich. Das Krankenhaus-Tagegeld zahlen wir der versicherten Person für jeden Tag einer stationären Behandlung – maximal 3 Jahre lang nach einem Unfall.

Genesungsgeld:
Im Anschluss an einen unfallbedingten Krankenhausaufenthalt erhalten Sie ein Genesungsgeld für jeden Tag der stationären Krankenhausbehandlung - maximal 3 Jahre lang nach dem Unfall.

Kosmetische Operationen:
Unfallverletzungen können entstellen und kosmetische Operationen erforderlich machen. Die anfallenden Kosten können durch diese Leistungsart abgedeckt werden. Wir übernehmen die angefallenen Behandlungskosten ohne Mehrbeitrag bis zu 5.000,00 € (Vorschlag A) und 7.500,00 € (davon 2.500,00 € für Zahnersatz) für Vorschlag B .

Bergungskosten:
Bergungskosten, die für die Suchaktionen nach Unfallverletzten sowie für die Rettung von Unfallverletzten entstehen, sind bei uns bis zu 5.000,00 € (Vorschlag A) und 7.500,00 € (Vorschlag B) für jede versicherte Person ohne Mehrbeitrag mitversichert.

Gesundheitsschädigungen durch Gase und Dämpfe:
Bei uns besteht auch Versicherungsschutz bei Gesundheitsschädigungen durch Gase und Dämpfe. Hier gehen wir auch dann von einer Plötzlichkeit aus, wenn die versicherte Person den Einwirkungen mehrere Stunden ausgesetzt war.

Erfrierungen:
Selbstverständlich haben Sie bei uns auch Versicherungsschutz bei Erfrierungen.

Zeckenbisse:
Bei uns besteht auch Versicherungsschutz für Infektionen durch Zeckenbisse, Tollwut und Wundstarrkrampf.

Tauchtypische Gesundheitsschäden:
Bei uns sind auch tauchtypische Gesundheitsschäden, wie z.B. Caissonkrankheit oder Trommelfellverletzungen, sowie der Ertrinkungs- bzw. Erstickungstod unter Wasser versichert. (nur bei Vorschlag B)

Reha-Kosten:
Wir beteiligen uns mit 500,00 € (Vorschlag A) und 1.500,00 € (Vorschlag B) an unfallbedingten Reha-Kosten, wenn für die versicherte Person innerhalb von 3 Jahren vom Unfalltage an gerechnet eine stationäre Reha-Maßnahme von mindestens 3 Wochen erforderlich ist.

Krankenhaus-Tagegeld nach ambulanter Operation: (nur Vorschlag B)
Erfolgt aufgrund eines Unfalles eine ambulante Operation, so zahlen wir selbstverständlich auch hier und zwar 5 Tagessätze des vereinbarten Krankenhaustagegeldes (= 5 X 20,00 € = 100,00 €)

Servicepaket:
Unsere schnelle und unbürokratische Hilfe - über unsere Telefon-Hotline – weltweit, 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr!

Häufig stehen nach einem Unfall keine Personen zur Verfügung, die sich optimal um den Verletzten und seine Angehörigen kümmern können. Wir erbringen daher nach einem entschädigungspflichtigen Unfall folgende Assistance-Leistungen ohne Mehrbeitrag:

  • Benennung von geeigneten Ärzten, Kliniken und Reha-Einrichtungen zur Behandlung von Unfallfolgen.
  • Information von Bezugspersonen über den Unfall und ggf. bei vollstationärem Klinikaufenthalt über Name und Anschrift der Klinik.
  • Anschriften und Ansprechpartner von Haushüteragenturen und Tierpensionen bzw. Tierheimen.
  • Hilfe bei Beantragung von erforderlichen Pflegeleistungen.
  • Organisation und Kostenübernahme bis 5.000,00 € für Überführung im Todesfall zum letzten ständigen Wohnsitz.

Im Ausland gibt es durch die Entfernung, Verständigungsprobleme oder durch andere – häufig leider niedrigere – ärztliche Versorgung nach einem Unfall zusätzliche Schwierigkeiten. Deshalb bieten wir hier nach einem entschädigungspflichtigen Unfall weitere, wichtige Assistance-Leistungen:

  • Organisation der Kontaktvermittlung zwischen dem behandelnden Arzt oder Krankenhaus im Ausland und dem Hausarzt.
  • Erforderliche Kosten für Dolmetscher werden bis zu 500,00 € übernommen.
  • Organisation von Beschaffung und Transport ärztlich verordneter lebensnotwendiger Medikamente.
  • Organisation und Kostenübernahme bis zu 50.000,00 € für den ärztlich angeordneten Transport der verletzten Person zum Krankenhaus oder zur Spezialklinik in Deutschland bzw. den Mehraufwand bei der Rückkehr der verletzten Person zu ihrem ständigen Wohnsitz, soweit die Kosten auf ärztliche Anordnung zurückgehen oder nach der Verletzungsart unvermeidbar waren.
  • Organisation und Kostenübernahme bis zu 2.000,00 € für zusätzliche entstehende Heimfahrt- oder Unterbringungskosten für mitreisende minderjährige Kinder und den mitreisenden Ehepartner.
  • Organisation und Kostenübernahme bis zu 5.000,00 € für die Bestattung im Ausland oder die Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz

Weitere Zusatzleistungen (nur Vorschlag B):
Kosten für Hilfsmittel bis zu 1.500,00 €, Kostenbeteiligung für den Kauf und Einbau eines Treppenliftes (nach einem Unfall, der zu einer Querschnittslähmung führt) bis zu einer Höhe von 10% der Invaliditätssumme = 5.000,00 €; Verzicht auf die Anrechnung von Krankheiten (unter 35%).