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Fragen & Antworten

 

Zahnersatz ?
Der Tarif GE-AKTIV leistet 30% vom Rechnungsbetrag für Zahnersatzmaßnahmen, sofern Sie hierfür Leistungen von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erhalten haben. Zusätzlich zu den Festzuschüssen Ihrer GKV (50 bis 65% der Regelversorgung) erhalten Sie somit noch einmal 30% der jeweiligen Regelversorgung.

Der Tarif GE-AKTIV-PLUS leistet 30% vom Rechnungsbetrag auch für eine höherwertige Versorgung (auch Zahnkronen, Inlays und Implantate) im Rahmen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).

Sie erhalten Leistungen für maximal 6 Implantate (einschließlich vorhandener Implantate) pro Kiefer und 1.000,00 € Rechnungsbetrag je Implantat.

In beiden Tarifen erhalten Sie in den ersten 4. Versicherungsjahren maximal folgende Leistungen:

1. Versicherungsjahr 300,00 €, 2. Versicherungsjahr 450,00 €, 3. Versicherungsjahr 600,00 €, 4. Versicherungsjahr 750,00 € und ab dem 5. Versicherungsjahr ohne Begrenzung.

Brillen und Kontaktlinsen ?

Die Tarife GE-AKTIV und GE-AKTIV-PLUS leisten für Brillen (Gläser und Fassung) und Kontaktlinsen immer alle 3 Kalenderjahre bzw. bereits früher nach einer Änderung der Sehschärfe um 0,5 Dioptrien bis zu 165,00 €.

Sollte in Ausnahmefällen die GKV vorleisten, erstattet SIGNAL IDUNA den restlichen Betrag bis zu
165,00 €.

Die erstmalige Leistung ist ab dem 4. Versicherungsmonat möglich. Eine Optikerrechnung mit Angabe der Dioptrienwerte reicht aus.

Auslandsreisen ?
Der Tarif GE-AKTIV zahlt 100% für medizinisch notwendige Rücktransporte, ambulante, stationäre und einfache zahnärztliche Behandlung - bei allen Reisen bis zu 6 Wochen; bei Tod im Ausland max. 11.000,00 € für die Kosten der Überführung oder Bestattungskosten am Sterbeort.

Der Tarif GE-AKTIV-PLUS leistet für die oben genannten Bereiche für alle Reisen bis zu einer Reisedauer von 3 Monaten je Reise.

Heilmittel-, Hilfsmittel- und Arzneimittelzuzahlungen ?
Der Tarif GE-Aktiv erstattet 80% Ihrer gesetzlichen Zuzahlungen für Heilmittel. In der gesetzlichen Krankenversicherung betragen die Zuzahlungen 10% je Anwendung plus die Gebühr von 10,00 € je Verordnung für ärztlich verordnete Heilmittel wie z.B. Massagen, Fango, Krankengymnastik, medizinische Bäder, etc.

Der Tarif GE-AKTIV-PLUS übernimmt 80% der Kosten bis zu 550,00 € pro Kalenderjahr Ihrer gesetzlichen Zuzahlungen für oben genannte Heilmittel und zusätzlich für Ihre Zuzahlungen bei Arzneimitteln und Hilfsmitteln.

Kuren ?
Die Tarife GE-AKTIV und GE-AKTIV-PLUS zahlen Ihnen für die Dauer einer Vorsorge- oder Rehabilitationskur ein Kurtagegeld von 10,00 €, längstens für 28 Tage (= 280,00 €) innerhalb von drei Jahren.

Voraussetzung hierfür ist, dass die Kosten der Kur aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften getragen oder bezuschusst worden sind. Hierzu zählen z.B. auch offene Badekuren.

Krankenhaus ?
Sie erhalten ausschließlich aus dem Tarif GE-AKTIV-PLUS Ihre gesetzliche Krankenhaus- und Fahrkostenzuzahlung erstattet. So erhalten Sie Ihre gesetzliche Eigenbeteiligung von 10,00 € pro Tag für maximal 28 Tage in voller Höhe erstattet (=280,00 € Leistung).

Wenn Sie ein anderes Krankenhaus wählen als in der ärztlichen Einweisung genannt wurde (Einweisungsklausel) erhalten Sie die Differenzkosten zurück. Für von der GKV nicht zugelassene Krankenhäuser werden maximal 100,00 € pro Tag erstattet.

Welche Wartezeiten sind zu berücksichtigen?
Die allgemeine Wartezeit beträgt 3 Monate.

Die besondere Wartezeit für Zahnbehandlung, Zahnersatz, Schwangerschaft und Entbindung beträgt 8 Monate. Bei einem Unfall und bei Auslandsreisen entfällt die Wartezeit.

Es wird nur für Versicherungsfälle geleistet, die nach Versicherungsbeginn eingetreten sind.

Welche Gesundheitsfragen sind zu beantworten?
1. Wurde eine HIV-Infektion festgestellt oder erfolgten in den letzten 5 Jahren Behandlungen oder Untersuchungen mit krankhaftem Befund wegen folgender Erkrankungen/Beschwerden:
Alkohol-/Drogenmissbrauch, Asthma bronchiale, Darmerkrankung (Morbus Crohn, Colitus ulcerosa), Depression, Diabetes mellitus, Herzinfarkt, Krebserkrankung, Multiple Sklerose, Rheumatische Erkrankung (Morbus Bechterew, primär chronische Polyarthritis), Schlaganfall, Demenz, Alzheimer, Lähmungen?
2. Erfolgte in den letzten 5 Jahren ein Kur- oder Sanatoriumsaufenthalt oder ist er geplant ?
3. Beziehen Sie Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung oder haben Sie Anspruch darauf?
Wenn Sie die vorgenannten Fragen verneinen können, wird Ihr Antrag angenommen.

Wie verläuft die Abwicklung im Leistungsfall?
Sie sammeln sämtliche Rechnungen, mit einem Erstattungsvermerk Ihrer Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sowie Belege über Ihre gesetzlichen Zuzahlungen.

Erfolgt keine Vorleistung der GKV, benötigen wir einen kurzen Vermerk der GKV auf der Rechnung. Sie senden dann Ihre Rechnungen an unsere Leistungsabteilung.

Innerhalb weniger Werktage wird dann die tarifliche Leistung auf Ihr Konto überwiesen.

Wohin sende ich meine Rechnungen?
SIGNAL IDUNA Gruppe
Hauptverwaltung Dortmund
Leistungsabteilung-Krankenversicherung
Joseph-Scherer-Straße 3
44139 Dortmund

Eine kurze Angabe Ihrer Versicherungsnummer reicht aus. Ein ausführliches Anschreiben ist nicht erforderlich

Welche Kündigungsfristen gibt es?
Die Tarife GE-Aktiv und GE-AKTIV-PLUS können mit drei monatiger Kündigungsfrist zum Ablauf des zweiten Versicherungsjahres gekündigt werden bzw. nach dem zweiten Versicherungsjahr jährlich mit einer drei monatigen Kündigungsfrist zum Ablauf des Versicherungsjahres.

Der Versicherer kann den Vertrag nicht kündigen

Gibt es Leistungseinschränkungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung?
In der folgenden Aufzählung finden Sie einen Auszug der Leistungseinschränkungen.

  • Zahnersatzleistungen werden nur noch nach klar definierten Festzuschüssen erstattet; hohe Eigenbeteiligung für höherwertige Versorgung
  • Praxisgebühr 10 € pro Quartal für Arzt- und Zahnarztbesuche
  • 100% Eigenbeteiligung bei Brillen und Kontaktlinsen für Erwachsene
  • 100% Eigenbeteiligung für Auslandsrücktransporte sowie 100% für ärztliche Behandlungen außerhalb der EU
  • 10 € Eigenbeteiligung pro Tag bei Kuren
  • 100% Eigenbeteiligung bei Behandlungen durch Heilpraktiker oder Naturheilkunde durch einen Arzt
  • 10 % Eigenbeteiligung, mindestens 5 € und maximal 10 € für Medikamente und Haushaltshilfe
  • 10% Eigenbeteiligung je Anwendung für Heilmittel (z.B. Massagen) plus 10 € je Verordnung
  • 10% Eigenbeteiligung für sämtliche Hilfsmittel, mindestens 5 € maximal 10 €
  • 100% Eigenbeteiligung für Schutzimpfungen im Rahmen von Reisen
  • 10 € pro Tag für max. 28 Tage (280,00 €) als Eigenbeteiligung bei einem Krankenhausaufenthalt
  • 10% Eigenbeteiligung , mindestens 5 € und maximal 10 € für Krankentransporte
  • 100% Eigenbeteiligung für Rooming-In Kosten