Fragen & Antworten
Zahnersatz ?
Der Tarif
GE-AKTIV leistet 30% vom Rechnungsbetrag für Zahnersatzmaßnahmen,
sofern Sie hierfür Leistungen von der gesetzlichen Krankenversicherung
(GKV) erhalten haben. Zusätzlich zu den Festzuschüssen Ihrer
GKV (50 bis 65% der Regelversorgung) erhalten Sie somit noch einmal 30%
der jeweiligen Regelversorgung.
Der Tarif GE-AKTIV-PLUS leistet 30% vom Rechnungsbetrag auch für
eine höherwertige Versorgung (auch Zahnkronen, Inlays und Implantate)
im Rahmen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).
Sie erhalten Leistungen für maximal 6 Implantate (einschließlich
vorhandener Implantate) pro Kiefer und 1.000,00 € Rechnungsbetrag
je Implantat.
In beiden Tarifen erhalten Sie in den ersten 4. Versicherungsjahren
maximal folgende Leistungen:
1. Versicherungsjahr 300,00 €, 2. Versicherungsjahr 450,00 €,
3. Versicherungsjahr 600,00 €, 4. Versicherungsjahr 750,00 € und
ab dem 5. Versicherungsjahr ohne Begrenzung.
Brillen und Kontaktlinsen
?
Die Tarife GE-AKTIV und GE-AKTIV-PLUS leisten für Brillen (Gläser
und Fassung) und Kontaktlinsen immer alle 3 Kalenderjahre bzw. bereits
früher nach einer Änderung der Sehschärfe um 0,5 Dioptrien
bis zu 165,00 €.
Sollte in Ausnahmefällen die GKV vorleisten, erstattet SIGNAL
IDUNA den restlichen Betrag bis zu
165,00 €.
Die erstmalige Leistung ist ab dem 4. Versicherungsmonat möglich.
Eine Optikerrechnung mit Angabe der Dioptrienwerte reicht aus.
Auslandsreisen
?
Der Tarif GE-AKTIV zahlt 100% für medizinisch notwendige
Rücktransporte,
ambulante, stationäre und einfache zahnärztliche Behandlung
- bei allen Reisen bis zu 6 Wochen; bei Tod im Ausland max. 11.000,00 € für
die Kosten der Überführung oder Bestattungskosten am Sterbeort.
Der Tarif GE-AKTIV-PLUS leistet für die oben genannten Bereiche für
alle Reisen bis zu einer Reisedauer von 3 Monaten je Reise.
Heilmittel-, Hilfsmittel- und Arzneimittelzuzahlungen
?
Der Tarif GE-Aktiv erstattet 80% Ihrer gesetzlichen Zuzahlungen
für
Heilmittel. In der gesetzlichen Krankenversicherung betragen die Zuzahlungen
10% je Anwendung plus die Gebühr von 10,00 € je Verordnung
für ärztlich verordnete Heilmittel wie z.B. Massagen, Fango,
Krankengymnastik, medizinische Bäder, etc.
Der Tarif GE-AKTIV-PLUS übernimmt 80% der Kosten bis zu 550,00 € pro
Kalenderjahr Ihrer gesetzlichen Zuzahlungen für oben genannte Heilmittel
und zusätzlich für Ihre Zuzahlungen bei Arzneimitteln und Hilfsmitteln.
Kuren ?
Die Tarife GE-AKTIV und GE-AKTIV-PLUS zahlen Ihnen für die Dauer einer Vorsorge-
oder Rehabilitationskur ein Kurtagegeld von 10,00 €, längstens für
28 Tage (= 280,00 €) innerhalb von drei Jahren.
Voraussetzung hierfür ist, dass die Kosten der Kur aufgrund öffentlich-rechtlicher
Vorschriften getragen oder bezuschusst worden sind. Hierzu zählen
z.B. auch offene Badekuren.
Krankenhaus ?
Sie erhalten
ausschließlich aus dem Tarif GE-AKTIV-PLUS Ihre
gesetzliche Krankenhaus- und Fahrkostenzuzahlung erstattet. So erhalten
Sie Ihre gesetzliche Eigenbeteiligung von 10,00 € pro Tag für
maximal 28 Tage in voller Höhe erstattet (=280,00 € Leistung).
Wenn Sie ein anderes Krankenhaus wählen als in der ärztlichen
Einweisung genannt wurde (Einweisungsklausel) erhalten Sie die Differenzkosten
zurück. Für von der GKV nicht zugelassene Krankenhäuser
werden maximal 100,00 € pro Tag erstattet.
Welche Wartezeiten sind zu berücksichtigen?
Die allgemeine Wartezeit beträgt 3 Monate.
Die besondere Wartezeit für Zahnbehandlung, Zahnersatz, Schwangerschaft
und Entbindung beträgt 8 Monate. Bei einem Unfall und bei Auslandsreisen
entfällt die Wartezeit.
Es wird nur für Versicherungsfälle geleistet, die nach Versicherungsbeginn
eingetreten sind.
Welche Gesundheitsfragen sind zu beantworten?
1. Wurde eine HIV-Infektion festgestellt oder erfolgten in den letzten
5 Jahren Behandlungen oder Untersuchungen mit krankhaftem Befund wegen
folgender Erkrankungen/Beschwerden:
Alkohol-/Drogenmissbrauch, Asthma bronchiale, Darmerkrankung (Morbus
Crohn, Colitus ulcerosa), Depression, Diabetes mellitus, Herzinfarkt,
Krebserkrankung, Multiple Sklerose, Rheumatische Erkrankung (Morbus Bechterew,
primär chronische Polyarthritis), Schlaganfall, Demenz, Alzheimer,
Lähmungen?
2. Erfolgte in den letzten 5 Jahren ein Kur- oder Sanatoriumsaufenthalt
oder ist er geplant ?
3. Beziehen Sie Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung oder haben
Sie Anspruch darauf?
Wenn Sie die vorgenannten Fragen verneinen können, wird Ihr Antrag
angenommen.
Wie verläuft die Abwicklung im Leistungsfall?
Sie sammeln sämtliche Rechnungen, mit einem Erstattungsvermerk Ihrer
Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sowie Belege über Ihre gesetzlichen
Zuzahlungen.
Erfolgt keine Vorleistung der GKV, benötigen wir einen kurzen Vermerk
der GKV auf der Rechnung. Sie senden dann Ihre Rechnungen an unsere Leistungsabteilung.
Innerhalb weniger Werktage wird dann die tarifliche Leistung auf Ihr
Konto überwiesen.
Wohin sende ich meine Rechnungen?
SIGNAL IDUNA Gruppe
Hauptverwaltung Dortmund
Leistungsabteilung-Krankenversicherung
Joseph-Scherer-Straße 3
44139 Dortmund
Eine kurze Angabe Ihrer Versicherungsnummer reicht aus. Ein ausführliches
Anschreiben ist nicht erforderlich
Welche Kündigungsfristen gibt es?
Die Tarife GE-Aktiv und GE-AKTIV-PLUS können mit drei monatiger Kündigungsfrist
zum Ablauf des zweiten Versicherungsjahres gekündigt werden bzw. nach dem
zweiten Versicherungsjahr jährlich mit einer drei monatigen Kündigungsfrist
zum Ablauf des Versicherungsjahres.
Der Versicherer kann den Vertrag nicht kündigen
Gibt es Leistungseinschränkungen in der Gesetzlichen
Krankenversicherung?
In der folgenden Aufzählung finden Sie einen Auszug der Leistungseinschränkungen.
- Zahnersatzleistungen werden nur noch nach klar definierten Festzuschüssen
erstattet; hohe Eigenbeteiligung für höherwertige Versorgung
- Praxisgebühr 10 € pro Quartal für Arzt- und Zahnarztbesuche
- 100% Eigenbeteiligung bei Brillen und Kontaktlinsen für Erwachsene
- 100% Eigenbeteiligung für Auslandsrücktransporte sowie
100% für ärztliche Behandlungen außerhalb der EU
- 10 € Eigenbeteiligung pro Tag bei Kuren
- 100% Eigenbeteiligung
bei Behandlungen durch Heilpraktiker oder Naturheilkunde durch einen
Arzt
- 10 % Eigenbeteiligung, mindestens 5 € und maximal 10 € für
Medikamente und Haushaltshilfe
- 10% Eigenbeteiligung je Anwendung
für Heilmittel (z.B. Massagen)
plus 10 € je Verordnung
- 10% Eigenbeteiligung für sämtliche Hilfsmittel, mindestens
5 € maximal 10 €
- 100% Eigenbeteiligung für
Schutzimpfungen im Rahmen von Reisen
- 10 € pro Tag für
max. 28 Tage (280,00 €) als Eigenbeteiligung
bei einem Krankenhausaufenthalt
- 10% Eigenbeteiligung , mindestens
5 € und maximal 10 € für
Krankentransporte
- 100% Eigenbeteiligung für Rooming-In Kosten
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